Das Versicherungsrecht begegnet Ihnen in fast allen Lebensbereichen – sei es der Unfall oder Diebstahl Ihres Fahrzeugs, ein Schaden in Ihrer Wohnung, ein Unfall, bei dem Sie verletzt wurden, der Ausfall Ihres Betriebes und vieles mehr. Für all diese Fälle gibt es Versicherungen. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherten und den privaten Versicherungsunternehmen regelt das Versicherungsrecht.
Bedingt durch meine langjährige Tätigkeit in verschiedenen Bereichen eines Versicherungskonzerns bildet die – sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche – Abwicklung von Sach- und Personenschäden einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Im Fokus steht dabei in vielen Fällen die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen gegenüber Autoversicherern, Sozialversicherern sowie Unfall- und Krankenversicherern.
Die frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt kann in diesen Fällen eine langwierige Schadenregulierung vermeiden. Ich berate und vertrete Sie dabei in nahezu allen Bereichen des Versicherungsrechts.