Im Wohn- und Gewerberaummietrecht beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Dies beginnt bei der Vertragsgestaltung, bei der sich zahlreiche Probleme Allgemeiner Geschäftsbedingungen stellen. Neben der Geltendmachung von Mietrückständen sind die Durchsetzung und Abwicklung bei Mängeln ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit.
Ferner beraten und vertreten wir sie in allen Rechtsfragen rund um Kündigungen sowie Modernisierungsmaßnahmen.
Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir sowohl Hausverwaltungen (namentlich im Bereich des Forderungseinzuges sowie einer sich hieran anschließenden Zwangsvollstreckung und ggf. Zwangsversteigerung) als auch Wohnungseigentümer, beispielsweise bei Beschlussanfechtungen, z.B. über Instandsetzungsmaßnahmen, Modernisierungen und Jahresabrechnungen.