Miet- und WEG-Recht


Im Wohn- und Gewerberaum­mietrecht beraten und vertreten wir sowohl Mieter als auch Vermieter bei der Durch­setzung ihrer Ansprüche. Dies beginnt bei der Vertrags­gestaltung, bei der sich zahl­reiche Probleme Allgemeiner Geschäfts­bedingungen stellen. Neben der Geltend­machung von Miet­­rück­ständen sind die Durch­setzung und Abwicklung bei Mängeln ein weiterer Schwer­punkt der Tätigkeit.
Ferner beraten und vertreten wir sie in allen Rechts­fragen rund um Kündi­gungen sowie Moder­nisierungs­maß­nahmen.


Im Wohnungs­eigentums­recht vertreten wir sowohl Haus­verwaltungen (namentlich im Bereich des Forderungs­einzuges sowie einer sich hieran anschließenden Zwangs­vollstreckung und ggf. Zwangs­versteigerung) als auch Wohnungs­eigentümer, beispiels­weise bei Beschluss­anfechtungen, z.B. über Instand­setzungs­maßnahmen, Modernisierungen und Jahres­abrechnungen.

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